Der Sprecherausschuss ist die Interessenvertretung der leitenden Angestellten eines Unternehmens oder eines Betriebes. Er entspricht damit etwa dem Betriebsrat der übrigen Arbeitnehmer, hat aber im Gegensatz zu diesem lediglich Informations- und Beratungsrechte. Den Sprecherausschuss kann es sowohl auf Betriebs- als auch auf Unternehmensebene geben. Voraussetzung für die Bildung eines Sprecherausschusses ist, dass mindestens zehn leitende Angestellte regelmäßig im Betrieb oder Unternehmen tätig sind.