Als Agrarverfassung wird die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Ordnung einer bäuerlichen Gesellschaft, vor allem Eigentumsverhältnisse, Siedlungsformen, Bodennutzung, Arbeitsverfassung und Sozialstruktur bezeichnet. Gestaltend auf die Agrarverfassung wirkten das genossenschaftliche und das herrschaftliche Prinzip. Das genossenschaftliche Prinzip, das auf der grundsätzlichen Gleichstellung von Gleichberechtigten beruht, äußerte sich im Mittelalter in der Form der Dorfgemeinde und der Allmend- und Markgenossenschaft. Das herrschaftliche Prinzip ist seit dem Frühmittelalter bis zur Bauernbefreiung des 18./19. Jahrhunderts durch die Grundherrschaft beziehungsweise Gutsherrschaft gekennzeichnet.