Gehör, sprachlich abgeleitet von hören, bezeichnet: eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann, siehe Auditive Wahrnehmung
die Gesamtheit zur auditiven Wahrnehmung benötigten Elemente
allgemein Beachtung, Zuhören, Gehör verschaffen
in der Rechtssprache das Recht, angehört zu werden, siehe Rechtliches Gehör
in der Musik eine besondere musikalische Begabung, siehe absolutes Gehör (Tonhöhengedächtnis)
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