[1] Vor Gericht : Akteneinsicht, Anhörungsrecht, Aussageverweigerung
Akteneinsicht umfasst in Deutschland die Einsicht in Akten an ihrem Aufbewahrungsort bei Gericht oder einer Behörde, die Mitnahme und die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den Akten. Bei Mitnahme oder Versendung fertigt die Ausgabestelle ein Retent der Akte, um den Verbleib zu dokumentieren.