Mit dem Rücktritt kann sich eine Partei einseitig von einem Vertrag lösen. Grundsätzlich sind Verträge wie vereinbart zu erfüllen, doch gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen, unter welchen Umständen und wie ein Vertrag rückabwickelt werden kann. Meist ist eine Rücktrittsfrist zu beachten, innerhalb der nach Vertragsabschluss aufgekündigt werden kann.