Als Ad-hoc-Publizität werden die Publizitätspflichten der Emittenten von Finanzinstrumenten bezeichnet. Die aus diesen Pflichten resultierenden Mitteilungen werden als Ad-hoc-Mitteilung, Börsenmitteilung oder oft auch als Pflichtmitteilung bezeichnet. Bis zum 3. Juli 2016 war die Ad-hoc-Publizität im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Seitdem ist sie EU-weit im Wesentlichen in der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) normiert. Hierbei handelt es sich um eine europäische Verordnung, die der Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen auf dem Kapitalmarkt dient.