[1] Unterhaltungsmusik : Musikkritik, Musikmagazin,
Musikkritiker ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die Rezensionen und Besprechungen z. B. über Instrumental- und Orchesterwerke, Opern, Operetten, Musicals oder andere musikalische Bühnenwerke bzw. Vokal- und Chorwerke sowie Rock, Pop oder Jazz und andere verwandte Stilrichtungen verfasst. Diese können in einem Fachorgan gleichermaßen wie in Tageszeitungen oder Wochenzeitungen, aber auch in Rundfunk bzw. Fernsehen oder im Internet veröffentlicht sein. Die Ausbildung zum Musikkritiker erfolgt heute gelegentlich im Rahmen eines Studiums der Musikwissenschaften, meist im Kontakt mit diversen Medien.