[1] privates Vermögen
Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden. Insofern entspricht der steuerrechtliche Begriff des Betriebsvermögens dem ökonomischen Begriff des Eigenkapitals.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Privatvermögen | personal assets | en |