Verhältnisverträge regeln das Verhältnis von Studentenverbindungen oder deren Dachverbänden untereinander. Man unterscheidet Vorstellungs-, Freundschafts-, Kartell- und Traditionsverhältnisse sowie, davon abgehoben, Paukverhältnisse, die nur die Bereitschaft betreffen, Bestimmungsmensuren untereinander zu vereinbaren und wenig über die Erwartung freundschaftlichen Entgegenkommens aussagen. Verwandt, aber wesentlich weniger verbindlich sind die Kreise im KSCV.