Ein Kreditereignis beschreibt speziell im Kreditderivatehandel ein bestimmtes Ereignis, durch dessen Eintritt eine Zahlungspflicht des Sicherungsgebers ausgelöst wird. Der Begriff wird allgemein auch im Kreditwesen verwandt und bezeichnet den Schadensfall, durch den ein Schuldner die Ansprüche des Gläubigers aus der Gewährung von Krediten nicht erfüllen kann. Dies löst eine Kreditkündigung durch den Gläubiger aus. Die im Kreditwesen und in Anleihebedingungen verwendete Default-Klausel deckt sich weitgehend mit dem Kreditereignis.