Erbschaftsbesitzer nennt man nach § 2018 BGB eine natürliche Person, die sich unter Anmaßung eines eigenen Erbrechts unrechtmäßig in den Besitz eines Nachlasses, eines Teils eines Nachlasses oder eines aus dem Nachlass erlangten Gegenstandes oder Rechtes bringt. Beispielsweise ist der enterbte Bruder B des Erblassers E Erbschaftsbesitzer, wenn er sich ein Erbrecht anmaßt und sich aufgrund dieser Anmaßung in den Besitz des Nachlasses oder von Nachlassgegenständen bringt.