de
Doppelbesteuerungsabkommen
zh
租稅協定
it
Convenzione per evitare la doppia imposizione
fr
Convention fiscale
es
Convenio de doble imposición
en
Tax treaty
sv
Dubbelbeskattningsavtal
nb
Skatteavtale
nl
Belastingverdrag
ne
दोहोरो कर उन्मुक्ति सम्झौता
lb
Duebelbesteierungsofkommen
ja
租税条約
he
אמנה למניעת כפל מס
cs
Smlouvy o zamezení dvojího zdanění
ca
Conveni de doble imposició
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte oder für das in einem der beiden Vertragsstaaten belegene Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass bei natürlichen oder juristischen Personen, die Einkünfte im Ausland erzielen, diese ausländischen Einkünfte sowohl vom Ansässigkeitsstaat als auch von Quellenstaat besteuert werden. Sonderabkommen bestehen zu Einkünften und Vermögen von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen. Mehr lesen