Das Judenregal, auch Judensteuer, war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit ein königlich verliehenes Privileg. Dieses stellte im Heiligen Römischen Reich, Österreich und der Schweiz vermögende Juden, zumeist Kaufleute, in ihrer Eigenschaft als Kammerknechte und religiöse Minderheit gegen Bezahlung von Gebühren unter den Schutz des Kaisers. Neben anderen finanziell nutzbaren Hoheitsrechten (Regalien) trug auch das Judenregal zur Finanzierung des Herrscherhaushalts bei.