Ein Fahrplan legt im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und im Schienengüterverkehr den Fahrtverlauf eines Verkehrsmittels fest. Dabei notwendige Angaben sind Zugnummer, Verkehrstage, Laufweg, Ankunfts-, Abfahrts- und Durchfahrtszeiten an den Betriebsstellen sowie die zulässigen Geschwindigkeiten in den einzelnen Abschnitten des Laufwegs. Er wird in der Fahrplanung erstellt und bietet die Grundlage für die Umlaufplanung.