[1] Zwang : Bedrängnis, Beharrlichkeit, Belästigung
Mit Zwangsmitteln soll der Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen Nachdruck verliehen werden. Zwangsmittel sind in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Die Regelungen entsprechen sich im Wesentlichen.
|
|
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
Zwangsmittel | coercive | en |