[1] Gesetz : Abgeordnetengesetz, Abtreibungsgesetz, Aktiengesetz
Das Abgeordnetengesetz des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Beurlaubung der Kandidaten zur Wahlvorbereitung, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete, sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen.
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