Die Thesaurierungsbegünstigung ist eine steuerliche Regelung, die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform in Deutschland ab 1. Januar 2008 eingeführt worden ist. Gesetzliche Grundlage ist § 34a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Thesaurierungsbegünstigung soll die Steuerbelastung der Personengesellschaften und Einzelunternehmer an die niedrigere Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften angleichen. Gleichzeitig soll ein Anreiz für eine bessere Eigenkapitalausstattung entstehen. In Deutschland gab es bereits in den Jahren 1931 und 1950 vergleichbare Regelungen, die jedoch in beiden Fällen aufgrund mangelnder Praktikabilität zurückgenommen wurden.