Die Gehorsamspflicht beschreibt die Pflicht eines Amtsträgers, ferner eines oder einer Strafgefangenen sowie sonst der Freiheitsentziehung unterworfenen Person zum Gehorsam gegenüber einer ihr gegenüber mit hoheitlicher Befehlsgewalt, Weisungsbefugnis oder sonstigem Recht zur Instruierung ausgestatteten Person.