[1] Wertpapiere : Börsenaufsicht, Börsenaufsichtsbehörde, Wertpapieraufsicht,
Der Betrieb von Börsen und die Durchführung von Börsengeschäften unterliegt in den meisten Ländern einer staatlichen Börsenaufsicht. Die Börsenaufsicht wird durch eine Börsenaufsichtsbehörde durchgeführt. Typische Kompetenzen der Börsenaufsicht sind: Die Zulassung der Börse
Die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Börsenbetriebs sowie der Börsengeschäftsabwicklung
Die Sicherstellung der Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften