[1] Politik, umgangssprachlich: Wahlstimme, die ein Wähler aus taktischen Gründen einer anderen als seiner favorisierten Partei gibt
Mit Leihstimme bezeichnet man umgangssprachlich eine Wahlstimme, die ein Wähler aus wahltaktischen Gründen einer anderen als der von ihm bevorzugten Partei gibt. Treffender spricht man auch von Stützstimme. Rechtlich ist der Begriff ohne Relevanz; eine für einen Wahlvorschlag abgegebene Stimme gilt so, wie sie abgegeben wurde, ohne dass die Motivation des Wählers aus taktischen oder sonstigen Erwägungen die Wirkungen der Stimme in Hinblick auf die demokratische Legitimation beeinflussen würde.
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