[1] veraltend: Beleidigung, üble Nachrede
Die Iniuria bezeichnet im römischen Rechtswesen das Unrecht, das jemand einem anderen durch ein Delikt (Tathandlung) zufügt. Im Gegensatz zur rechtmäßigen Handlung (ius), wird durch die rechtswidrige Tat (iniuria) ein Rechtsgut verletzt, was die Rechtswidrigkeit der Tat indiziert. Der Generaltatbestand findet sich im „Schadenersatzrecht“ des Zwölftafelgesetzes. Dort wurden die Rechtsfolgen aufgeführt, die besonders die vorsätzliche Verletzung körperlicher Unversehrtheit sanktionierten. Bereits in spätrepublikanischer Zeit war die Schuld (culpa) Bestandteil des Deliktsrechts.
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Wort | Synonyme |
Injurie | Beleidigung |
Injurie | Schmähung |
Injurie | Verhöhnung |
Injurie | böse Zungen (sagen o.ä.) |
Injurie | Invektive |
Injurie | Beschimpfung |
Injurie | Verbalinjurie |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Injurie | förolämpning | sv | ||
Injurie | kränkning | sv | |||
Injurie | oförrätt | sv | |||
Injurie | injurie | sv |