Mit dem Unterlassungsanspruch kann eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abgewehrt werden. Denn meist ist dem Bürger durch bloßen Geldersatz nur unzureichend geholfen. Vielmehr möchte er, dass eine Handlung gar nicht erst erfolgt oder ein fortdauerndes Handeln gestoppt wird (Unterlassung).