[1] Politik: Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung der Rechte des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird
Der Begriff der Staatsräson [
ˈʃtaːtsrɛzõː] bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. Nach Wolfgang Kersting stellt er eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Damit ist zumeist die klassische Dreiheit „voluntas, necessitas und utilitas“ als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen gemeint.
|
|
Wort | Synonyme |
Staatsräson | Staatsraison |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
1 | Staatsräson | raison d’État | fr | f | |
1 | Staatsräson | ragion di Stato | it | f | |
1 | Staatsräson | racja stanu | pl | f | |
1 | Staatsräson | razón de Estado | es | f | |
Staatsräson | reason of state | en |