Der Begriff Sonderabschreibung bezeichnet im deutschen Steuerrecht Abschreibungen, die aufgrund steuerlicher Sondervorschriften vorgenommen werden und neben die normale Abschreibung treten. Sonderabschreibungen stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Wertminderungen und haben deshalb Subventionscharakter. Im Unterschied zur erhöhten Abschreibung wird die reguläre Abschreibung des Wirtschaftsguts von der Sonderabschreibung nicht betroffen. Erhöhte Abschreibungen treten an die Stelle der regulären Abschreibung.