Ein Anlagengitter wird im Anhang zur Bilanz für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Dort wird ein Überblick gegeben über die Wertentwicklung der einzelnen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, als auch der Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen. Die Bezeichnung Anlagespiegel war bis zur Änderung im Rahmen des Bilanzrichtliniengesetz am 1. Januar 1987 gebräuchlich, ist aber auch gemäß Handelsgesetzbuch veraltet.