[1] Zeit, die ein Fahrzeug mit einer bestimmten zulässigen Höchstmasse gewerblich zwischen Ruhezeiten bewegt wird
Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der Verordnung (EG) 561/2006 geregelt. In Deutschland werden zudem durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge ab 2,8 t zGG erfasst. Durch die Richtlinie (EU) 2002/15/EG wurden die Sozialvorschriften seit dem 23. September 2009 auch auf selbständige Fahrer ausgedehnt. In Deutschland gelten die Sozialvorschriften seit dem 1. November 2012 auch für selbständige Fahrer. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrArbZG) eingeführt.
In der Schweiz gilt die «Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen » vom 19. Juni 1995, inklusive die nachfolgenden Aktualisierungen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Lenkzeit | körtid | sv |