Der allgemeine Begriff der Körperstrafe umfasst eine seitens der jeweils einschlägigen Rechtsordnung gebilligte Strafe, welche gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person gerichtet ist und dieser zum Zwecke der Bestrafung in beabsichtigter Weise vorübergehende körperliche Schmerzen oder, gemäß älterem Verständnis, auch bleibenden körperlichen Schaden zufügt.