Unter Handmehr versteht man eine Abstimmung, bei der die Mehrheit durch Handaufheben festgestellt wird. Dies war vor allem in den Kantonen der Schweiz üblich. Im Kanton Basel-Landschaft war das Handmehr in geschlossener Versammlung bei Gemeindewahlen bis 1896 und bei Landratswahlen bis 1919 vorgeschrieben.