[1] ursprünglich: eine Eigenschaft, die Mehrere gemeinsam hatten, habend [2] herablassend: einfach [3] abwertend: vulgär u. Ä. [4] zugespitzt (besonders in der Kindersprache): fies, schofel
- [WIKI] Besitz (lat. possessio) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch dann, wenn die Sache gemietet oder unrechtmäßig angeeignet ist.
In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz oft zusätzlich den Willen, „diese Sache für sich zu b...
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Das erste Referendum in Tschechien, bei dem die Bürger über den Umgang mit Gemeinbesitz entscheiden konnten, ist wegen einer zu geringen Beteiligung ungültig.
In den Jahren zwischen 1859 und 1873 seien die Sögeler Ländereien zum ersten Mal geteilt und Gemeinbesitz in Privatbesitz umgewandelt worden, führten Forum-Vorsitzender Bernd Schulte und Vermessungsingenieur Bernhard Haarmann in das Thema ein.
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FAQ
loplop1995Wie ist der richtige Artikel von Gemeinbesitz? der
eraera1981Wie sind Silben und deren Trennung in der deutschen Sprache für Gemeinbesitz? Ge•mein•be•sitz