Direktzahlungen sind direkte Geldzahlungen des Staates an die Landwirte mit dem Ziel, sie an der allgemeinen Wohlstands- und Einkommensentwicklung teilnehmen zu lassen wie es beispielsweise so im deutschen Landwirtschaftsgesetz definiert ist. Sie lösten erzeugungsabhängige Subventionen ab, nachdem in der Uruguay-Runde zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen deren Abschaffung beschlossen worden war.