[1] Bankrott : Ausverkauf, Bankrotterklärung, Fiasko
Die Konkursmasse stellt das bei der Eröffnung eines Konkurses vorhandene Vermögen des Zahlungsunfähigen dar. Der Begriff findet nur noch im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Verwendung, in Deutschland ist er veraltet.