[1] : Als Schachtförderung bezeichnet man im Bergbau die Bewegung von Produkten, Versatz und Material sowohl in seigeren als auch in tonnlägigen Schächten und Blindschächten.
Als Schachtförderung bezeichnet man im Bergbau die Bewegung von Produkten, Versatz, Material und Personen sowohl in seigeren als auch in tonnlägigen Schächten und Blindschächten. Außerdem gehören zur Schachtförderung alle Betriebsmittel, Vorkehrungen und Einrichtungen, die für die Förderung vorgesehen sind. Sie umfasst die Förderung vom Füllort bis zur Hängebank.