[1] Gericht : Richterrecht, Strafprozessrecht, Zivilprozessrecht,
Richterrecht wird nicht von der Legislative (Parlamentsgesetz) oder Exekutive gesetzt, sondern entsteht in der Rechtsprechung. Ob es sich dabei um objektives Recht oder nur eine Rechtserkenntnisquelle handelt, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab und ist im Einzelnen umstritten.