[1] Gesetzlosigkeit : Anarchie, Betrug, Despotie [2] Schuld, Vergehen : Erbsünde, Mitschuld, Mittäterschaft
Das zivilrechtliche Verschulden bestimmt die subjektive Vorwerfbarkeit eines Erfolges. Die Verschuldensformen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit. Außerhalb des Deliktsrechts spricht man meist von Vertretenmüssen. Im Strafrecht dagegen heißt die entsprechende Wertungsstufe Schuld.
Wort | Synonyme |
Verschulden | Fehltritt |
Verschulden | Versagen |
Verschulden | Fehler |
Verschulden | Versäumnis |
Verschulden | Entgleisung |
Verschulden | Unterlassung |
Verschulden | Schuld |
Verschulden | Verstoß |