Die Heilige Ritenkongregation war bis 1969 eine Zentralbehörde des Vatikans. Papst Sixtus V. begründete 1588 mit der Apostolischen Konstitution Immensa Aeterni Dei die Congregatio pro sacris ritibus et caeremoniis eingesetzt. Die Congregatio caeremonialis wurde im 17. Jahrhundert selbständig und für die Zeremonien der päpstlichen Kapelle und des päpstlichen Hofes zuständig. Die Aufgabe der Ritenkongregation war die Aufstellung von Normen für die Ausübung des Gottesdienstes (Riten) und die Durchführung von Heiligsprechungsprozessen.