Eine Tentativliste ist die nationale Vorschlagsliste von Kultur- und Naturdenkmälern der einzelnen Vertragsstaaten des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention), die jeweils die Objekte enthält, die der Staat dem Welterbekomitee zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes vorzuschlagen beabsichtigt.