Die Gegenpartei machte hingegen geltend, dass eine Vollmacht zwingend ungültig wird, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr handlungsfähig ist.
Habe der Notar die Vollmacht beurkundet, werde niemand zweifeln, dass wirklich der Vollmachtgeber unterschrieben habe oder dass dieser bei der Unterschrift geschäftsfähig gewesen sei.
Banken und Behörden können im Regelfall darauf vertrauen, dass der Vollmachtgeber tatsächlich selbst die Vollmacht erteilt hat und die erforderliche Geschäftsfähigkeit besaß.
Das Original der Urkunde verbleibt beim Notar, so dass bei Verlust eine neue Ausfertigung der Vollmacht erteilt werden kann, auch und gerade dann, wenn der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig geworden sein sollte.
Dabei tritt der Bevollmächtigte für sich selbst und gleichzeitig als Vertreter des Vollmachtgebers auf, um einen Vertrag zwischen sich und dem Vollmachtgeber zu schließen.
Der Notar identifiziert den Vollmachtgeber und prüft dessen Geschäftsfähigkeit, was Zweifel daran ausschließt.
Bei Verlust der erteilten Ausfertigungen der Vollmachtsurkunde kann der Notar jederzeit neue erteilen, auch wenn der Vollmachtgeber inzwischen geschäftsunfähig ist.
Antwort: Die Bank kann bei einer privatschriftlichen Vollmacht nicht darauf vertrauen, dass der Vollmachtgeber auch die Vollmacht persönlich erstellt und unterschrieben hat.
Nach Obligationenrecht (Artikel 35, Absatz 1) erlischt zwar eine Vollmacht, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig wird – allerdings nur, sofern nicht das Gegenteil vereinbart ist.
Mehr
FAQ
inaina1984Wie ist der Artikel von Vollmachtgeber? der
morsan1989Wie sind Silben und deren Trennung in der deutschen Sprache für Vollmachtgeber? Voll•macht•ge•ber
oerlop2010Wie heißt Vollmachtgeber auf Englisch? principal