Ein Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform verleiht. Die Begriffe Design oder Geschmacksmuster bezeichnen keinen Unterschied, sondern sind nur verschiedene Bezeichnungen für dieselbe Schutzrechtsart. Nachfolgend wird der Begriff Design verwendet.
Wort | Synonyme |
Geschmacksmuster | Designpatent |
Geschmacksmuster | Geschmackmuster |