Beim Wertpapierpensionsgeschäft handelt es sich um einen Vertrag, mit dem der Eigentümer von Wertpapieren diese an den Pensionsnehmer unter Eingehen einer Rückkaufverpflichtung für eine begrenzte Zeit veräußert. Der Zeitpunkt der Rückgabe kann von vornherein vereinbart oder erst später festgelegt werden.