Bodenseeschifferpatent (BSP) ist die geläufige, in Deutschland auch offiziell verwendete Bezeichnung für die Berechtigung zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee. In der Schweiz wird offiziell lediglich die Bezeichnung Schifferpatent verwendet, in Österreich mit dem Zusatz „für den Bodensee“. Patentpflichtig sind nach der von den drei Staaten gleichlautend erlassenen Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, und Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.