[1] historisch: Geldbetrag, der den in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik gewährt wurde [2] Geldbetrag, der Studenten in bestimmten Städten gezahlt wird, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Universitätsstadt anmelden [3] Geldbetrag, den jemand erhält, weil er neu in einem Staat, Unternehmen oder Ähnlichem ist [4] Geldbetrag, den man für die Geburt eines Kindes erhält
Das Begrüßungsgeld war eine Unterstützung, die in der Bundesrepublik Deutschland jedem einreisenden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sowie der damaligen Volksrepublik Polen, soweit eine deutsche Abstammung nachgewiesen werden konnte, aus Mitteln des Bundeshaushaltes gewährt wurde. Es wurde 1970 in Höhe von 30 Deutschen Mark eingeführt und konnte zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden. 1988 wurde es auf 100 DM erhöht, jedoch auf eine einmalige jährliche Inanspruchnahme beschränkt. Besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung erlangte das Begrüßungsgeld infolge der Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989.
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