Eine Anrufschranke ist ein von Straßenverkehrsteilnehmern wenig genutzter Bahnübergang, der meist abseits liegt und oft nicht vom zuständigen Schrankenwärter eingesehen werden kann. Die Schrankenbäume sind grundsätzlich geschlossen und werden nur – sofern dies gefahrlos möglich ist – bei Bedarf geöffnet