[1] Rechtswesen: im Sachverhalt/Rechtsverhältnis liegender, innerer Zusammenhang zwischen zwei Ereignissen/Umständen/Tatsachen, zum Beispiel der zu prüfende Zusammenhang zwischen zwei Straftaten, der zwischen Klage und Widerklage, der zwischen wechselseitigen Ansprüchen
Das Konnexitätsprinzip hat in den einzelnen Rechtsgebieten verschiedene Bedeutungen.
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