Erziehungsberatung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie zählt zu den Hilfen zur Erziehung (§ 27ff. SGB VIII). Die Leistung wird in der Regel in Erziehungs- bzw. Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Einrichtungen kommunaler Trägerschaft sowie von Freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und ist kostenfrei. Als formlose Beratung wird eine vergleichbare Beratung auch durch Sozialpädagogen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) geleistet gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII. Erziehungsberatung kann von den Ratsuchenden direkt, in der Rgel mit, selten ohne Voranmeldung in Anspruch genommen werden. Sie ist beitragskostenfrei wenn die Beratungsstelle von der öffentlichen Hand finanziert wird oder ewilligt das Jugendamt einen Antrag eine Kostenübernahme der § 28-Leistung, können auch Berater/innen in freier Praxis tätig werden.(§ 5 SGB VIII).