[1] ursprünglich: eine ohne Amtsverpflichtung übertragene kirchliche Pfründe [2] Geschichte: ein Verwaltungsbezirk des Deutschritter- oder des Johanniterordens [3] Priester : Bischofssitz, Bistum, Dekanat
Kommende bezeichnet ursprünglich als Begriff im Kirchenrecht die Übertragung der Einkünfte eines Kirchen- oder Klostervermögens auf eine dritte Person unter Befreiung von den Amtspflichten.
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Wort | Synonyme |
Kommende | Komturei 2 |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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2 | Kommende | kommanderi | sv |