Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte und der andererseits in der Bundesrepublik Deutschland von den meisten juristischen Fakultäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer (Staats-)Prüfung verliehen wird.