Der Begriff Fürstengruft bezeichnet allgemein das Erbbegräbnis bzw. die Grablege für verstorbene Mitglieder eines (ehemaligen) Fürstenhauses in Form einer Gruft in der Krypta oder in einem Chorgewölbe einer Kirche. Üblich war die Beisetzung in kunstvoll gestalteten Prunksärgen aus Zinn, Blei oder Stein – Holz fand wegen seiner schnellen Verrottung meist nur für Innensärge Verwendung.