Ein Domkapellmeister leitet die Chöre und Musikgruppen an einer Domkirche – der an einer Stiftskirche Verantwortliche wird entsprechend als Stiftskapellmeister bezeichnet. Ihm obliegt in Zusammenarbeit mit dem Domorganisten die musikalische Gestaltung der Kapitels- und Pontifikalgottesdienste. Weiterhin ist der Domkapellmeister für Konzerte und andere kirchenmusikalische Veranstaltungen verantwortlich. Der Domkapellmeister wird vom Bischof auf Vorschlag des Domkapitels ernannt.