Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl dem Kreis der Rechts- als auch dem der Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist. Im deutschsprachigen Raum wird Rechtsgeschichte traditionell als juristische Grundlagenwissenschaft an juristischen Fakultäten gelehrt und zerfällt in einen romanistischen, germanistischen und kanonistischen Zweig.
Während die Rechtsgeschichte im 19. und noch Anfang des 20. Jahrhunderts einen hervorragenden Stellenwert im juristischen Studium einnahm, ist sie seit etwa 1945 mit einem zunehmenden Bedeutungsrückgang und – damit verbunden – mit Legitimationszwang verbunden. Mehr lesen