Die Abschlussverfügung ist der Vorgang, mit dem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren abschließt. Mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahren muss die Staatsanwaltschaft, soweit keine Einstellung nach dem Opportunitätsprinzip erfolgt, entweder das Ermittlungsverfahren wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts einstellen, oder die öffentliche Klage erheben.